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Ultraschall

Die fortschrittliche Technologie des hochfrequenten Ultraschalls wirkt straffend auf Ihr Gewebe und verleiht Ihrer Haut sofort sichtbare Spannkraft – eine angenehme Behandlung mit unmittelbarem Effekt. Diese Methode bereitet die Haut optimal auf die nachfolgende Wirkstoffkosmetik vor und ermöglicht das Eindringen in tiefere Hautschichten.

Durch die Energie der Ultraschallwellen und die entstehende Wärme wird der Stoffwechsel in den Zellen angeregt, wodurch das Hautbild feiner, glatter und jugendlicher wirkt. Viele Hautprobleme können in kurzer Zeit verbessert werden, während die Aufnahme von Pflegeprodukten in die Zellen durch die verbesserte Wirkstoffaufnahme gesteigert wird.

In jungen Jahren präsentiert sich die Haut mit einem kräftigen, verwebten Gerüst aus Kollagen- und Elastinfasern. Mit zunehmendem Alter und unter dem Einfluss äußerer Umwelteinflüsse wird die Bildung dieser Fasern reduziert, das Gerüst instabiler, und es treten sichtbare Zeichen wie Falten auf.

Der kosmetische Ultraschall setzt an, wenn die Prozesse von Kollagen- und Elastinabbau und -aufbau aus dem Gleichgewicht geraten. Die Ultraschallwellen massieren das Hautgewebe, stimulieren den Zellstoffwechsel und aktivieren die Kollagenneubildung. Gleichzeitig stärken sie die natürlichen Schutzfunktionen der Haut und verbessern ihre Widerstandskraft.

Image by Ben Griffiths

Die Mikromassage entspannt die Gewebestruktur und bereitet die Haut auf die nachfolgende Wirkstoffkosmetik vor. Ausgewählte Inhaltsstoffe dringen tief in die Hautschichten ein und entfalten sich dort.

Ultraschall bewirkt mechanische, chemische und thermische Effekte auf die Haut. Ein spüren möglicherweise ein leichtes Prickeln und Wärmegefühl während der schmerzfreien und entspannenden Ultraschallbehandlung.

Kontraindikationen

Bei der Anwendung von kosmetischem Ultraschall sind bestimmte Kontraindikationen zu beachten, darunter Durchblutungsstörungen, aktiver Herpes, Krebserkrankungen, entzündete Haut oder infektiöse Hauterkrankungen, Wunden, Warzen und Hauttumoren im Behandlungsareal sowie Schwangerschaft.


Nicht behandelt werden dürfen Augen, Keimdrüsen, Herz, Gehirn und Rückenmark, Schilddrüsen, Gelenke und Knochen sowie Körperteile mit Implantaten.

Gut zu wissen:

Die Ultraschallbehandlung fällt unter die Verordnung NiSV. Daher sind wir verpflichtet, Sie vor Ihrer Behandlung bei uns ausführlich über diese Behandlung aufzuklären, insbesondere auch über mögliche Nebenwirkungen. Wir holen uns auch Ihre schriftliche Zustimmung zu dieser Behandlung ein. Dazu halten wir entsprechende Beratungsbögen bereit. Bitte beachten Sie, dass wir dafür eine zusätzliche Beratungszeit von etwa 20 Minuten für Sie einplanen und Sie etwa 10 Minuten vor Ihrem geplanten Behandlungstermin bei uns

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